ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. ALLGEMEINES
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Inhalt des Vertrages. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen sowie sonstige Einschränkungen werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben in einem Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
2. PREISE
Alle angeführten Nettopreise basieren auf den Lohn- und Materialkosten zum Zeitpunkt der Offertlegung. Die gesetzlichen Feiertage sind in der Monatspauschale berücksichtigt und werden daher nicht gutgeschrieben. Unsere Angebote sind stets unverbindlich und unentgeltlich. Bei kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen oder sonstigen Kostensteigerungen sind wir berechtigt, die Preise entsprechend der Bestätigung durch die paritätische Kommission oder einer gleichwertigen Bestätigung anzupassen.
Bei Beauftragung zum Abtransport und zur Entsorgung von Abfällen aller Art werden die Kosten immer gesondert in Rechnung gestellt. Für Leistungen, die außerhalb unserer Dienstzeiten liegen, wird zusätzlich der Überstunden- bzw. Wochenendzuschlag in Rechnung gestellt.
3. VERTRAGSDAUER
Der Vertrag für die Daueraufträge gilt auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Im Falle einer Kündigung ist diese mittels eingeschriebenem Brief 1 Monat vor Vertragsende bekannt zu geben. Bei Sonderaufträgen wird der Auftrag für eine einmalige Durchführung abgeschlossen. Bei Auftragsbeendigung verpflichtet sich der Auftraggeber, umgehend gemeinsam mit unserem zuständigen Projektleiter eine Abnahme des Objektes durchzuführen und etwaige Mängel, Schäden etc. sofort festzustellen. Später behauptete Mängel und Schäden können nicht zur Kenntnis genommen werden. Findet keine Schlussbegehung statt, gilt der Auftrag als ordnungsgemäß abgeschlossen.
4.VORZEITIGE VERTRAGSAUFLÖSUNG
Im Falle einer vorzeitigen Kündigung darf sich der Auftraggeber erst dann auf Nicht- oder Schlechtleistung berufen, wenn mehrmals begründete schriftliche Reklamationen nach Kenntnisnahme durch uns nicht behoben wurden. Für den Fall, dass der Auftraggeber Zahlungen nicht oder verspätet leistet, sind wir berechtigt, vom Vertrag unter Setzung einer 5-tägigen Nachfrist mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, ohne jedwede Leistungen erbringen zu müssen. Eventuelle Reklamationen über Nichtleistungen der Monatsarbeiten müssen sofort, jedoch spätestens bis zum 4. eines Folgemonats bei uns gemeldet werden; ansonsten besteht kein Anspruch auf Vergütung.
Eine Behinderung und/oder Verzögerung unserer Leistungserbringung infolge höherer Gewald oder Streik berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.
5. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Wir haften für sach- und fachgerechte Leistung. Gewährleistungsansprüche sind – bei sonstigem Verlust – unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten unter genauer Beschreibung der Mängel schriftlich oder vor Ort – im Beisein unseres Projektleiters – anzuzeigen. Eine Verlängerung der Gewährleistungspflicht tritt wegen einer Mängelbehebung nicht ein.
Für Schäden oder Verzögerungen, die dem Vertragspartner durch bloßen Zufall oder Dritte entstehen, entfällt jegliche Haftung, auch während der Ausführung der Arbeiten. Für alle anderen Schäden, ausgenommen Personenschäden, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit ist vom Geschädigten zu beweisen.
5.1. Zusatz für Reinigungsaufträge
Für Schäden am Reinigungsgut durch nicht offenkundige Beschaffenheit vor Beginn der Reinigung (wie z. B. Teppichverlegung mit wasserlöslichem Kleber, Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes, ungenügende Echtheit von Färbungen und Druck, Einlaufen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Mängel) sowie für sonstige Schäden an Rechtsgütern des Kunden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der eigenen Mitarbeiter. Soweit wir haften, kann nur Geldersatz bis zur Höhe des Zeitwertes verlangt werden; eine weitergehende Haftung insbesondere für Schäden, wie Ertrags- und Verdienstausfall, Regressansprüche Dritter oder imaginärer Verlust, besteht nicht.
Ergibt sich trotz vorheriger sachgemäßer Prüfung erst im Laufe der Bearbeitung, dass der Auftrag unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten; es sei denn, der Auftraggeber stimmt einer Änderung des Auftrages zu. Bei Verlust eines Schlüssels wird nur Ersatz im Wert des Einzelschlüssels geleistet.
Für die Entsorgung der bei der Reinigung anfallenden Reststoffe sind durch den Kunden zu Beginn der Leistungsdurchführung geeignete Behältnisse in ausreichender Menge beizustellen. Für die fachgerechte Entsorgung gemäß Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) ist der Kunde verantwortlich.
SONDERREINIGUNGEN (BAUREINIGUNGEN): Bei der Reinigung von Glasflächen, die Mörtelreste und/oder sonstige starke Verschmutzungen aufweisen, kann es vorkommen, dass beispielsweise durch die im Mörtel enthaltenen Quarzkristalle beim Reinigen Kratzspuren an der Oberfläche entstehen. Für diese Art von Beschädigungen übernehmen wir keinerlei Haftung. Für den vor solchen und ähnlichen bauseits bedingten Rückständen ausreichenden Schutz von Glasflächen – beispielsweise durch Folien – ist der Auftraggeber bzw. dessen Lieferant verantwortlich.
FENSTERREINIGUNG: Für beschichtete Fenster wird keine Garantie übernommen.
JALOUSIENREINIGUNG: Für verwitterungsbedingte Verfärbungen wird keine Garantie übernommen.
MASCHINENREINIGUNG, TROCKENEISREINIGUNG: Zuerst ist unser Vorarbeiter durch eine fachkundige Person des Kunden auf besondere Gefahrenmerkmale gemäß Arbeitnehmerschutz sowie allfällige Besonderheiten, auf welche bei der durchzuführenden Reinigung Bedacht genommen werden muss, hinzuweisen.
5.2. Zusatz für Schneeräumungsarbeiten
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung und kann die Räumung bei Schneefall nur im Laufe des Tages und nicht zu fixen Zeiten anbieten. Unsere Dienstzeiten sind: MO bis DO von 07:00 – 15:30 Uhr und FR von 07:00 – 13:00 Uhr.
Ein Abtransport von Schnee ist nicht inkludiert und nur gegen Verrechnung in Regie möglich; ebenso das Kehren von Streusplitt.
Für unvorhergesehene Eisbildung und Schneelage (z. B. defekte oder gefrorene Dachrinnen, Dachlawinen etc.) ist der Auftragnehmer sowohl von der Haftung wie auch von der Leistungserbringung befreit; dies gilt ebenso bei nur regional auftretenden Niederschlägen und bei regionalem „Schneefall“, welcher durch Industrieabgase ausgelöst wird.
Ein nicht niederschlagsbedingtes Nacharbeiten bzw. ein weiterer Arbeitsgang (bedingt durch Glatteisbildung bei Tauwetter, Anhäufungen durch Straßenräumgeräte, einparkende Autos, spielende Kinder, Dachlawinen, Fußgängerverkehr, freigeschaufelte Autos und dergleichen) ist im Angebot nicht inkludiert.
Der Auftragnehmer ist von er Leistungserbringung befreit, wenn chaotische Witterungsverhältnisse herrschen und eine Leistungserbringung trotz optimalen Einsatzes nicht möglich ist. Nach Normalisierung der Situation wird die versprochene Leistung erbracht.
5.3. Zusatz für Gartenpflege-Aufträge
Der Auftragnehmer leistet Gewähr, dass seine Leistungen im Vertrag ausdrücklich bedungenen bzw. sonst die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften haben und die Arbeiten sachgerecht und fachgerecht ausgeführt wurden. Falls Materialien und Pflanzen vom Auftraggeber beigestellt werden, erstreckt sich die Haftung des Auftragnehmers auf die fachgemäße Arbeit, nicht aber auf Ansprüche aus den beigestellten Pflanzen und Materialien, insbesondere nicht auf deren Einsatz.
6. LIEFERVERZUG
Wir haften nicht bei Lieferverzug, der sich durch höhere Gewalt oder andere Ursachen, die ohne unser Verschulden entstanden sind, ergeben hat. Höhere Gewalt berechtigt uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Krieg, Verkehrssperre, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen). Schadenersatzansprüche wegen Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung, gleich aus welchem Grund, sind ausgeschlossen.
7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sämtliche Rechnungen sind 14 Tage nach Erhalt netto ohne Skonto, die laufende Monatsrechnung jedoch spätestens zum Monatsende fällig. Zahlungsverzug und damit die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 2 % über der jeweiligen Bankrate tritt ohne Mahnung am Fälligkeitstag ein. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger von uns nicht anerkannter Gegenansprüche zurückzuhalten oder sich eigenmächtig Gutschriften auf Grund von Mängelleistungen von unseren Rechnungen abzuziehen.
8. AUFRECHNUNGSVERBOT
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes oder die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt oder von uns ausdrücklich anerkannt worden sind.
9. LEISTUNGEN
Leistungen sind von uns nur in dem Umfang zu erbringen, wie sie vereinbart wurden. Weitergehende Leistungen, wie z. B. Arbeiten nach Professionisten anlässlich Adaptierungen etc., werden separat verrechnet. Am Arbeitsort muss eine Entnahmemöglichkeit für Wasser und Strom zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten des Wasser- und Stromverbrauches der für die Durchführung der Arbeiten notwendigen Maschinen und Geräte gehen zu Lasten des Auftraggebers. Dies gilt auch für die Bereitstellung von Handwaschseifen, Handtüchern und Toilettenpapier. Der freie Zugang zur Arbeitsstelle für unser Personal muss durch den Auftraggeber gewährleistet werden.
ARBEITSUNTERBRECHUNGEN BEI SONDERLEISTUNGEN: Unsere Preise beruhen auf der Annahme, dass die Arbeiten in einem Zuge durchgeführt werden können. Sind Arbeitsunterbrechungen notwendig, welche nicht in unserem Einflussbereich stehen, so werden die Stehzeiten von unseren Mitarbeitern in Rechnung gestellt.
10. ABWERBEVERBOT
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragszeit oder im Falle einer Kündigung, die von uns eingesetzten Arbeitskräfte nicht abzuwerben.
11. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Als Erfüllungsort gilt das festgelegte Objekt des Auftraggebers. Gerichtsstand ist Graz.
12. ABWEICHENDE BESTIMMUNGEN
Alle vom Auftraggeber gemachten Vorschriften und Bemerkungen, die sich mit den vorstehenden Geschäftsbedingungen nicht decken, sind nur dann für uns verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden und gelten nur für jenes Geschäft, für welches sie vereinbart wurden.
13. Datenschutz
Wir verpflichten uns, die zugänglich gewordenen Daten des Auftraggebers vertraulich zu behandeln. Das bedeutet insbesondere, dass wir diese Informationen nicht für andere als die vertraglich zwischen den Parteien vereinbarten Zwecke nutzen und diese weder an Dritte bekanntgeben noch diesen zugänglich machen, außer der Auftraggeber hat zuvor in eine anderweitige Nutzung oder Weitergabe der Daten schriftlich eingewilligt.
14. TEILNICHTIGKEIT
Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
Der Auftragnehmer nimmt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BEST gemeinnützige Beschäftigungsges.m.b.H. zur Kenntnis.